Öffnung Vereinsgelände
Durch die fünften SARS-CoV-2 EindämmungsVO können wir das Vereinsgelände für Mitglieder bei Einhaltung der verordneten Kontakt- und Hygiene-Vorschriften wieder öffnen.
Mit Ihrem Mitgliedsausweis können Sie ab dem 08.05.2020 das Vereinsgelände wieder betreten und nutzen.
Bitte sorgen Sie durch Einhaltung der beiliegenden Regelungen dafür, dass unser Vereinsgelände mit Badestelle trotz Einschränkungen langfristig geöffnet bleiben kann. Über weitere Lockerungen informieren wir geeignet.
Vielen Dank für ihr Verständnis!
Der Vorstand
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Öffnung Vereinsgelände |
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